AGBs
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Unsere Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die nachstehenden Allgemeinen Liefer‐ und Leistungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögens. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Nitzbon & Partner GmbH, nachstehend Unternehmer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Unternehmers gelten auch dann, wenn der Unternehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Bestellers im Rahmen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens bestätigt oder im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung vorbehaltlos an ihn liefert. 2. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese Geschäftsbedingungen durch den Besteller anerkannt. 3. Alle Vereinbarungen, die der Unternehmer mit dem Besteller zur Ausführung dieses Vertrages trifft, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Nitzbon & Partner GmbH im Verhältnis zu deren Vertragspartnern (Kunden).
1. Geltung der Bedingungen
- Die nachstehenden Allgemeinen Liefer‐ und Leistungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‐ rechtlichen Sondervermögens. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Nitzbon & Partner GmbH, nachstehend Unternehmer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Unternehmers gelten auch dann, wenn der Unternehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Bestellers im Rahmen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens bestätigt oder im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung vorbehaltlos an ihn liefert.
- Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese Geschäftsbedingungen durch den Besteller anerkannt.
- Alle Vereinbarungen, die der Unternehmer mit dem Besteller zur Ausführung dieses Vertrages trifft, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
- Preise und Lieferfristen in Prospekten, Anzeigen und Angeboten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Unternehmers nichts anderes An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Unternehmer 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden, soweit in diesen Angeboten gesondert darauf hingewiesen wurde.
- Nebenreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn der Unternehmer insoweit sein schriftliches Einverständnis erklärt hat.
- Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Unternehmers, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib‐ oder Rechenfehler,
verpflichten den Unternehmer nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
- Muster jeder Art und Größe, Proben, Abbildungen und Beschreibungen gelten nur annäherungsweise. Mustersendungen gibt der Unternehmer stets als Durchschnittsprobe ab. Innerhalb der DIN‐Normen behält sich der Unternehmer bei den nach Muster auszuführenden Lieferungen und Leistungen kleine Abweichungen in Form, Farbe, Größe und Gewicht vor. Eine bestimmte Beschaffenheit gilt nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge des Unternehmers dürfen ohne dessen Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
3. Preise, Preisänderungen
- Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen des Unternehmers nicht Der Unternehmer stellt sie dem Besteller in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Höhe gesondert in Rechnung.
- Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung und
- Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt 150,00 €.
- Bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, Steigerungen von Lohn‐ und Transportkosten oder sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, ist der Unternehmer berechtigt, die entsprechende Kostensteigerung bei der Neufestsetzung des Preises zu berücksichtigen.
- Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass diese von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt Gegenrechte des Bestellers aus demselben Vertrag wegen Mängeln, Nichtleistung und / oder unfertiger bzw. unvollständiger
Leistung bleiben hiervon unberührt.
4. Lieferzeiten
- Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei
denn, eine verbindliche Lieferfrist wurde schriftlich zugesagt. Zeichnet sich eine Verzögerung der Lieferung ab, teilt dies der Unternehmer unverzüglich nach Kenntniserlangung mit.
- Verzögert sich die Lieferung oder Leistung auf Grund eines Umstandes, den der Unternehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben, wie z.B. Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen, Verzug eigener Lieferanten, Betriebsstörungen und Arbeitskampfmaßnahmen, ist der Unternehmer berechtigt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt später zu liefern oder nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Dauer einer vom Besteller im Falle der Leistungsverzögerung nach den gesetzlichen Vorschriften zu setzender Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristfestsetzung beim Unternehmer
- Gerät der Unternehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Verzug haftet er dem Besteller bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für den entstehenden Schaden.
5. Versand und Gefahrübergang, Annahmeverzug
- Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Unternehmers verlassen Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung
- Bei Verzug des Bestellers mit der Annahme der bestellten Ware des Bestellers ist der Unternehmer
nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist berechtigt, Schadensersatz der Leistung zu verlangen.
6. Mängelansprüche
- Sind die vom Unternehmer erbrachten Leistungen ist der Liefergegenstand mangelhaft, darf der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie
Leistung erbringen bzw. einen mangelfreien Gegenstand liefern.
- Schlägt die Beseitigung eines Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Besteller hinsichtlich der mangelhaften Leistung des mangelhaften Gegenstandes Herabsetzung des Preises verlangen oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei Nachbesserungsversuche ergebnislos geblieben sind.
- Mängelansprüche gegen den Unternehmer stehen nur dem Besteller selbst zu und sind nicht abtretbar.
- Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.
- Offensichtliche Mängel bei Werkleistungen können nach Abnahme nur dann geltend gemacht werden, wenn sie dem Unternehmer unverzüglich angezeigt Ansonsten sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Bestellers Mängel dem Unternehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung
schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Unternehmer bereit zu halten. Im Übrigen gilt § 640 Abs. 2 S. 1 BGB.
- Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sein denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige, technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie zumutbar sind und keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.
- Werden Betriebs‐ oder Wartungsanweisungen des Unternehmers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht
- Eine Haftung für normale Abnutzung ist
- Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für den Verkauf gebrauchter Gegenstände. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche
7. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Unternehmers richtet sich nach den in diesen Lieferbedingungen getroffenen Vereinbarungen. Im Übrigen werden Ansprüche auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, dem Unternehmer ist vorsätzliches Handeln vorzuwerfen oder der Unternehmer hat für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner Erfüllungs‐ bzw. Verrichtungsgehilfen einzustehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
8. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Unternehmer aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Besteller zustehen, behält sich der Unternehmer das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsgegenstände).
- Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Unternehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände – außer in den Fällen der folgenden Nummern – zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
- Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Bestellers gegen den Abnehmer
aus der Veräußerung bereits jetzt an den Unternehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an den Unternehmer
ab.
- Eine etwaige Be‐ oder Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände durch den Besteller nimmt dieser für den Unternehmer unentgeltlich vor. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen nicht dem Unternehmer gehörenden Waren steht dem Unternehmer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsgegenstände zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
Erwirbt der Besteller das Alleineigentum einer neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Besteller dem Unternehmer im Verhältnis des Fakturawertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsgegenstände Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Lieferanten verwahrt.
Werden die Vorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiter veräußert, so gilt die oben in Nummer 3 vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturawertes der Vorbehaltsgegenstände, die zusammen mit den anderen Waren weiter veräußert worden sind.
- Werden Vorbehaltsgegenstände vom Besteller in dessen Auftrag als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt
gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherheitshypothek
an den Unternehmer ab.
- Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Bestellers eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an
den Unternehmer ab.
- Wenn der Wert für den Unternehmer nach den vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten den Wert der Forderungen des Unternehmers um insgesamt mehr als 20 % übersteigt, so ist der Unternehmer auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.
- Soweit der Besteller eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, sich insbesondere in Verzug mit der Zahlung von Forderungen befindet oder wenn über das Vermögen des Bestellers das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist der Unternehmer berechtigt, nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
9. Zahlung
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des Unternehmers 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
- Zahlungen haben ausschließlich auf das/die vom Unternehmer angegebene(n) Konto/ Konten zur erfolgen. An Vertreter, Mitarbeiter oder Dritte kann der Besteller nur dann mit befreiender Wirkung zahlen, wenn sie eine schriftliche Inkassovollmacht vorlegen.
- Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Unternehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont‐ und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
- Sofern dem Unternehmer nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Bestellers die Kaufpreiszahlung durch ihn gefährdet ist, ist der Unternehmer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, alle offenen oder gestundeten Forderungen sofort fällig zu stellen und sofortige Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so ist der Unternehmer auch berechtigt, von dem nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
- Der Unternehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Unternehmer wird den Besteller über diese Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Unternehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Unternehmer berechtigt, den jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens des Unternehmers bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt
es in den vorbezeichneten Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann maßgeblich ist. Soweit der Besteller eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, sich insbesondere in Verzug mit der Zahlung von Forderungen befindet, ist der Unternehmer berechtigt, bei erfolgloser Bestimmung einer angemessenen
Frist vom Vertrag zurückzutreten.
- Die Aufrechnung seitens des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftige festgestellte oder vom Unternehmer nicht anerkannte oder bestrittene Gegenforderungen handelt.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Geschäftssitz des Unternehmers ausschließlicher Gerichtsstand (Gerichtsstand Hamburg) für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen zwischen Unternehmer und Besteller nicht berührt. Die Vertragsschließenden verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die dem rechtlichen Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung nahekommt, soweit hierzu eine gesetzliche Vorschrift fehlt.
- Gemäß 28 Bundesdatenschutzgesetz weist der Unternehmer darauf hin, dass sämtliche kunden‐ bzw. bestellerbezogene Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung
von ihm gespeichert und verarbeitet werden.
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Nitzbon & Partner GmbH im Verhältnis zu deren Vertragspartnern (Kunden).
1. Geltung der Bedingungen
- Die nachstehenden Allgemeinen Liefer‐ und Leistungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‐ rechtlichen Sondervermögens. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Nitzbon & Partner GmbH, nachstehend Unternehmer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Unternehmers gelten auch dann, wenn der Unternehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Bestellers im Rahmen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens bestätigt oder im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung vorbehaltlos an ihn liefert.
- Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese Geschäftsbedingungen durch den Besteller anerkannt.
- Alle Vereinbarungen, die der Unternehmer mit dem Besteller zur Ausführung dieses Vertrages trifft, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
- Preise und Lieferfristen in Prospekten, Anzeigen und Angeboten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Unternehmers nichts anderes An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Unternehmer 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden, soweit in diesen Angeboten gesondert darauf hingewiesen wurde.
- Nebenreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn der Unternehmer insoweit sein schriftliches Einverständnis erklärt hat.
- Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Unternehmers, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib‐ oder Rechenfehler,
- Muster jeder Art und Größe, Proben, Abbildungen und Beschreibungen gelten nur annäherungsweise. Mustersendungen gibt der Unternehmer stets als Durchschnittsprobe ab. Innerhalb der DIN‐Normen behält sich der Unternehmer bei den nach Muster auszuführenden Lieferungen und Leistungen kleine Abweichungen in Form, Farbe, Größe und Gewicht vor. Eine bestimmte Beschaffenheit gilt nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge des Unternehmers dürfen ohne dessen Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
3. Preise, Preisänderungen
- Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen des Unternehmers nicht Der Unternehmer stellt sie dem Besteller in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Höhe gesondert in Rechnung.
- Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung und
- Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt 150,00 €.
- Bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, Steigerungen von Lohn‐ und Transportkosten oder sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, ist der Unternehmer berechtigt, die entsprechende Kostensteigerung bei der Neufestsetzung des Preises zu berücksichtigen.
- Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass diese von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt Gegenrechte des Bestellers aus demselben Vertrag wegen Mängeln, Nichtleistung und / oder unfertiger bzw. unvollständiger
4. Lieferzeiten
- Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei
- Verzögert sich die Lieferung oder Leistung auf Grund eines Umstandes, den der Unternehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben, wie z.B. Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen, Verzug eigener Lieferanten, Betriebsstörungen und Arbeitskampfmaßnahmen, ist der Unternehmer berechtigt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt später zu liefern oder nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Dauer einer vom Besteller im Falle der Leistungsverzögerung nach den gesetzlichen Vorschriften zu setzender Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristfestsetzung beim Unternehmer
- Gerät der Unternehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Verzug haftet er dem Besteller bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für den entstehenden Schaden.
5. Versand und Gefahrübergang, Annahmeverzug
- Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Unternehmers verlassen Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung
- Bei Verzug des Bestellers mit der Annahme der bestellten Ware des Bestellers ist der Unternehmer
6. Mängelansprüche
- Sind die vom Unternehmer erbrachten Leistungen ist der Liefergegenstand mangelhaft, darf der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie
- Schlägt die Beseitigung eines Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Besteller hinsichtlich der mangelhaften Leistung des mangelhaften Gegenstandes Herabsetzung des Preises verlangen oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei Nachbesserungsversuche ergebnislos geblieben sind.
- Mängelansprüche gegen den Unternehmer stehen nur dem Besteller selbst zu und sind nicht abtretbar.
- Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.
- Offensichtliche Mängel bei Werkleistungen können nach Abnahme nur dann geltend gemacht werden, wenn sie dem Unternehmer unverzüglich angezeigt Ansonsten sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Bestellers Mängel dem Unternehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung
- Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sein denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige, technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie zumutbar sind und keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.
- Werden Betriebs‐ oder Wartungsanweisungen des Unternehmers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht
- Eine Haftung für normale Abnutzung ist
- Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für den Verkauf gebrauchter Gegenstände. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche
7. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Unternehmers richtet sich nach den in diesen Lieferbedingungen getroffenen Vereinbarungen. Im Übrigen werden Ansprüche auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, dem Unternehmer ist vorsätzliches Handeln vorzuwerfen oder der Unternehmer hat für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner Erfüllungs‐ bzw. Verrichtungsgehilfen einzustehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.8. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Unternehmer aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Besteller zustehen, behält sich der Unternehmer das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsgegenstände).
- Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Unternehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände – außer in den Fällen der folgenden Nummern – zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
- Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Bestellers gegen den Abnehmer
- Eine etwaige Be‐ oder Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände durch den Besteller nimmt dieser für den Unternehmer unentgeltlich vor. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen nicht dem Unternehmer gehörenden Waren steht dem Unternehmer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsgegenstände zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
- Werden Vorbehaltsgegenstände vom Besteller in dessen Auftrag als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt
- Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Bestellers eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an
- Wenn der Wert für den Unternehmer nach den vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten den Wert der Forderungen des Unternehmers um insgesamt mehr als 20 % übersteigt, so ist der Unternehmer auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.
- Soweit der Besteller eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, sich insbesondere in Verzug mit der Zahlung von Forderungen befindet oder wenn über das Vermögen des Bestellers das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist der Unternehmer berechtigt, nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
9. Zahlung
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des Unternehmers 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
- Zahlungen haben ausschließlich auf das/die vom Unternehmer angegebene(n) Konto/ Konten zur erfolgen. An Vertreter, Mitarbeiter oder Dritte kann der Besteller nur dann mit befreiender Wirkung zahlen, wenn sie eine schriftliche Inkassovollmacht vorlegen.
- Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Unternehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont‐ und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
- Sofern dem Unternehmer nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Bestellers die Kaufpreiszahlung durch ihn gefährdet ist, ist der Unternehmer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, alle offenen oder gestundeten Forderungen sofort fällig zu stellen und sofortige Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so ist der Unternehmer auch berechtigt, von dem nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
- Der Unternehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Unternehmer wird den Besteller über diese Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Unternehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Unternehmer berechtigt, den jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens des Unternehmers bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt
- Die Aufrechnung seitens des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftige festgestellte oder vom Unternehmer nicht anerkannte oder bestrittene Gegenforderungen handelt.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Geschäftssitz des Unternehmers ausschließlicher Gerichtsstand (Gerichtsstand Hamburg) für alle sich
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen zwischen Unternehmer und Besteller nicht berührt. Die Vertragsschließenden verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die dem rechtlichen Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung nahekommt, soweit hierzu eine gesetzliche Vorschrift fehlt.
- Gemäß 28 Bundesdatenschutzgesetz weist der Unternehmer darauf hin, dass sämtliche kunden‐ bzw. bestellerbezogene Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung